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Januar 2017
fws-design-group hat das Laden- und Ausstellunsgelände in Hanau aufgegeben.

Geschäftseröffnung wegen baulicher Mängel verschoben. Vermieter erfüllt nicht den Mietvertrag.

Die Eröffnung der
Ausstellungs-, Verkaufs- und Lagerhalle in Hanau - Mittelbuchen konnte am 1. März 2015 nicht eröffnet werden.
Bauliche Mängel konnten bis zum Eröffnungstermin vom Vermieter trotz schriftlicher Zusage nicht erfüllt werden.

Grund der Eröffnungsverzögerung ist der marode Eingangsbereich. Aus versicherungstechnischen Gründen ist es nicht möglich, den Zugang für den Kundenkreis zu öffnen. Die Deckenplatten fallen wegen Wassereinbruch aus den Halterungen.

Trotz mehrfacher Mahnung erteilte der Vermieter den Auftrag zur Herstellung des Eingangsbereich erst neun Monate später, ein ordentliches Eingangselement installiern zu lassen. Trotzdem bleibt der Eingangsbereich im Innenbereich wie vor 20 Jahren.

Trotz aller Missstände wurde am 19. Januar 2016, als ca. 1 Jahr später mit dem Oberbürgermeister Claus Kaminsky und Ortsvorsteher KreuzArnold Hofacker der Ladenbereich feierlich eröffnet.
Claus_Kaminsky_19-1-2016
Die Internet-Zeitung der VORSPRUNG berichtet darüber.
Link: http://www.vorsprung-online.de/unternehmen/83713-fws-design-laden-belebt-mittelbuecher-ortskern.html


Alle Bemühungen mit dem Vermieter, eine Einigung zu erziehlen, den Mitbeginn auf den Zeitpunkt des fertiggestellten Eingangsbereiches zu verschieben, sind an der Hartnäckigkeit und Geldgier gescheitert.

Damit haben die Lizenznehmer auf eine Verlängerung des Mietvertrages verzichtet und sind in die alten Lagerräume in Gründau zurückgekehrt. Aus Sicherheitsgründen wurden die Geschäfträume nicht aufgegeben. Es war nach einigen Monaten ersichtlich, dass mit diesem Vermieter kein ordentliches Mietverhältnis zu Stande kommen kann.

In dem Link verweisen wir gerne auf die erkannte Mängelaufstellung des Vermieters.
Anlage Mängelliste vom 06.12.2014 (PDF)

Der Rechtsfall ist noch am Laufen.

Hätte der Anwalt rechtzeitig informieren müssen?

§ 323
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn


1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,

2. der Schuldner die Leistung bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die termin- oder fristgerechte Leistung nach einer Mitteilung des Gläubigers an den Schuldner vor Vertragsschluss oder auf Grund anderer den Vertragsabschluss begleitenden Umstände für den Gläubiger wesentlich ist, oder

3. im Falle einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.

(4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.

(5) 1Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. 2Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

(6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.

Auf Anfrage sind wir bereit, weiteren aktuellen Schriftverkehr und Urteile vorzulegen.

Gerne nehmen wir Informationen und Erfahrungen auf!
An Mail: info@fws-design-group.de









Stand 2018